Landwirtschaftsnews

Ausgabe Frühling 2024:

Was ist die Beitragsgrundlagenoption?

Wie funktioniert die Beitragsgrundlagenoption in der bäuerlichen Sozialversicherung?

Was ist ein Servitut?

Wie kommt es zur Entstehung eines Servituts?

Wie ändert sich das Pensionsantrittsalter für Frauen ab Jänner 2024?

Änderung des Einkommensteuergesetzes mit dem Progressionsanpassungsgesetz 2024.

Was müssen Forstwirte im Zuge von Waldarbeiten besonders beachten?

Welche Kennzeichnungs- und Meldepflichten müssen bei Forstarbeiten beachtet werden?

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2024

Regelbedarfssätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Jährlichen Valorisierung der Familienbeihilfe.

Tipps für Ihr persönliches Zeitmanagement

Ziele, Aufgabenliste, Identifikation von Zeitdieben, Zeitblöcke können helfen.

Was ist die Beitragsgrundlagenoption?

Als Bemessungsgrundlage in der bäuerlichen Sozialversicherung dient der sogenannte Versicherungswert. Der Versicherungswert basiert auf dem finanzamtlich festgestellten Einheitswert und wird pauschal berechnet. Dies kann mitunter dazu führen, dass die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung deutlich vom tatsächlichen Einkommen der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers abweicht.

Anpassung mittels Beitragsgrundlagenoption

Mittels Beitragsgrundlagenoption können anstelle des Versicherungswertes die tatsächlichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, abgeleitet aus dem Einkommensteuerbescheid, des Versicherten für die Beitragsbemessung herangezogen werden. Der dafür notwendige Antrag muss bis zum 30. April des dem Beitragsjahr folgenden Jahres, ab dem die Option wirksam werden soll, bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen einlangen.

Wird der land- oder forstwirtschaftliche Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr mehrerer Personen geführt, muss der Antrag auf Beitragsgrundlagenoption von allen Betriebsführerinnen und Betriebsführern gestellt werden.

Steuerrechtliche Voraussetzungen

Für die Anwendung der Beitragsgrundlagenoption ist es Voraussetzung, dass der steuerliche Gewinn aus Land und Forstwirtschaft durch Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung und nicht auf Basis der Vollpauschalierung ermittelt wurde.

Da die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlagenoption damit bindend für die steuerliche Gewinnermittlung ist und die Höhe des steuerpflichtigen Einkommens wesentlich beeinflusst, sollte deren Anwendung nur nach umfangreicher steuerrechtlicher Beratung erfolgen.

Stand: 26. Februar 2024

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