Landwirtschaftsnews

Ausgabe Frühling 2022:

Wie sind Versicherungsentschädigungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Teilpauschalierung zu erfassen?

Das Ausmaß der Ersatzbeschaffungen ist relevant

Landwirtschaftliche Nebengewerbe: Bedarf es einer Gewerbeberechtigung?

Welche Nebengewerbe dürfen Landwirte ausführen?

Erhöhte Absetzbeträge: Eine Arbeitnehmerveranlagung kann sich für 2021 besonders lohnen

Die Steuerreform bringt rückwirkend für 2021 höhere Steuerabsetzbeträge

Unter welchen Voraussetzungen können Land- und Forstwirte ihre Einkünfte auf drei Jahre verteilen?

Konjunkturstärkungsgesetz 2020 bringt Verteilungsmöglichkeit von land- und forstwirtschaftlichen Einkünften

Gewinne aus Bienenzucht im Rahmen der landwirtschaftlichen Pauschalierung

Versteuerung im Rahmen der Vollpauschalierung oder Teilpauschalierung möglich

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?

Unterschiedliche Fristen sind zu beachten

Rechnet sich meine Investition?

Als Entscheidungshilfe stehen mehrere Verfahren zur Verfügung

Wie sind Versicherungsentschädigungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Teilpauschalierung zu erfassen?

Leistet eine Versicherung für Schäden, die durch Hagelunwetter verursacht wurden, eine Entschädigungszahlung, so stellt sich die Frage, wie diese im Rahmen der landwirtschaftlichen Teilpauschalierung zu erfassen ist.

Erfassung im Rahmen der Teilpauschalierung

Weist der landwirtschaftliche Betrieb einen Gesamteinheitswert von maximal € 130.000,00 auf und unterschreitet der Umsatz die Grenze von € 400.000,00, so kann bei Vorliegen der Voraussetzungen die Gewinnermittlung mittels Teilpauschalierung vorgenommen werden. Hierbei werden von den tatsächlichen Einnahmen pauschale Ausgaben in Höhe von 70 % der erzielten Einnahmen in Abzug gebracht. Vereinnahmt nun ein Landwirt eine Versicherungsentschädigung, so kann nach aktueller Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen eine Erfassung dieser im Rahmen der Teilpauschalierung nur dann unterbleiben, wenn diese durch entsprechende Aufwendungen (Ersatzbeschaffungen) gänzlich gedeckt ist.

Beispiel: Ein Rinderzüchter mit Eigenfutteranbau erhält infolge schwerer Unwetterschäden eine Versicherungsentschädigung im Ausmaß von € 10.000,00 zur Abdeckung der Futterschäden. Der Landwirt kauft Futtermittel in Höhe von € 9.000,00. Die Differenz zur empfangenen Versicherungsentschädigung in der Höhe von € 1.000,00 wäre als steuerpflichtige Einnahme zu erfassen.

Stehen einer vereinnahmten Versicherungsentschädigung hingegen keine entsprechenden Aufwendungen gegenüber, so hat eine gänzliche Erfassung der Entschädigungszahlung als Einnahme zu erfolgen.

Beispiel: Ein Obstbaubetrieb erleidet infolge schwerer Unwetter Ernteausfälle im Ausmaß von € 20.000,00, welche die Versicherung vergütet. Die Versicherungsentschädigung im Ausmaß von € 20.000,00 ist als Ersatz für entgangene Einnahmen zur Gänze der Steuerpflicht zu unterwerfen.

Stand: 25. Februar 2022

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