Landwirtschaftsnews

Ausgabe Herbst 2022:

Welchen Steuern unterliegt der Verkauf von Waldgrundstücken?

Verkauf stehendes Holz vs. Grund und Boden

Welche steuerlichen Entlastungen wurden auf Grund der Teuerung beschlossen?

Viele Einzelmaßnahmen sollen steuerliche Erleichterung bringen

Aktuelle Zukaufsgrenzen und -befugnisse im Rahmen der Urproduktion

Regelungen für den pflanzlichen und den tierischen sind zu beachten

Der Reparaturbonus: Förderung von Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten für Private

Geld zurück bei der Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten für Private

Steuerliche Behandlung der Fischzucht und Binnenfischerei

Was fällt unter Fischzucht und Binnenfischerei?

Wie findet man die richtigen Fragen zu einem Problem?

Vom Brainstorming zum Questionstorming

Der Reparaturbonus: Förderung von Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten für Private

Mit dem Reparaturbonus werden 50 % der Bruttokosten (maximal € 200,00) einer Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten gefördert. Bis zu € 30,00 wird die Einholung eines Kostenvoranschlags gefördert.

Die Förderung können Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich beantragen. Pro Gerät kann ein Bon beantragt werden, der bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden kann. Förderbons können beantragt werden, solange die Budgetmittel reichen, spätestens bis 31.12.2023.

Förderfähig ist die Reparatur (bzw. der Kostenvoranschlag) von Elektro- und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Das sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Ein Neukauf oder Austausch eines Geräts (auch gegen ein generalüberholtes) wird nicht gefördert.

Eine Liste der förderungsfähigen Elektro- und Elektronikgeräte finden Sie unter:
www.reparaturbonus.at/geraeteliste 
und eine Liste der nicht förderungsfähigen Geräte unter:
www.reparaturbonus.at/negativliste.

Generell nicht förderfähig sind Service- und Wartungsarbeiten und wenn Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen) sowie Arbeiten im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.

Ein Reparaturbon kann auf www.reparaturbonus.at beantragt werden und binnen drei Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden.

Alle detaillierten Informationen zum Ablauf, zu den teilnehmenden Partnerbetrieben und den Förderbedingungen finden Sie auf www.reparaturbonus.at.

Stand: 29. August 2022

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