Landwirtschaftsnews

Ausgabe Herbst 2024:

Umsatzsteuer: Was hat sich bei der Pensionspferdehaltung geändert?

Erhöhung des Vorsteuerpauschales pro eingestelltes Pferd.

Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft neu geregelt

Neues Land- und Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz bringt einheitliche Gesetzesgrundlage.

Was ist der Unterhaltsabsetzbetrag?

Kann der Absetzbetrag geltend gemacht werden, reduziert er die Steuerlast.

Kalte Progression: Welche Maßnahmen sind für 2025 geplant?

Neben der Anpassung des Einkommensteuertarifes soll eine Reihe von Maßnahmen Entlastung bringen.

Arbeitslosengeld trotz landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit?

Wie hoch darf der landwirtschaftliche Zuverdienst beim Bezug von Arbeitslosengeld sein?

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen.

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.

Steuerliche Maßnahmen für Betroffene von Hochwasserkatastrophen

Detaillierte Info des Finanzministeriums bieten einen Überblick.

Arbeitslosengeld trotz landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit?

Die bäuerlichen Kleinstrukturen in Österreich machen es in vielen Fällen notwendig, dass Landwirtinnen bzw. Landwirte neben ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit noch einer weiteren Beschäftigung als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer nachgehen müssen. Kommt es zum Verlust des Arbeitsplatzes aus dem Anstellungsverhältnis, so stellt sich in den derartigen Fällen häufig die Frage, ob die aktive landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit den Bezug von Arbeitslosengeld ausschließt.

Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur dann, wenn eine im Zeitraum der Arbeitslosigkeit ausgeübte zusätzliche Erwerbstätigkeit nicht die monatliche Geringfügigkeitsgrenze in der Höhe von € 518,44 (Wert 2024) überschreitet. Bei ausgeübter land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit berechnet sich die Geringfügigkeitsgrenze vom Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die Bewirtschaftung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und der Bezug von Arbeitslosengeld ist bis zu einem Einheitswert des Betriebes von € 17.200,00 bzw. € 34.500,00 (bei gemeinsamer Betriebsführung) möglich. Bei Überschreiten dieser Grenzen besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Rechtstipp

Wichtig ist, dass im Falle einer Arbeitslosigkeit die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit an das AMS gemeldet wird. Passiert dies nicht und kommt es zu einer Überprüfung, so kann dies nicht nur zum Verlust des Arbeitslosengeldes während der Dauer der Erwerbstätigkeit führen, sondern mitunter auch eine Rückforderung bereits ausbezahlter Gelder nach sich ziehen.

Stand: 27. August 2024

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