Landwirtschaftsnews

Ausgabe Sommer 2023:

Abfindungszahlungen an weichende Erben bei der Hofübergabe

Wie sind weichende Erben bei einer Hofübergabe im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft abzufinden?

Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen

Welche Transaktionen auf Onlineplattformen werden an die Finanz gemeldet?

Wie sind Ausschüttungen oder Zuwendungen aus Agrargemeinschaften steuerlich zu behandeln?

Steuerliche Behandlung der Ausschüttung oder Zuwendung von Agrargemeinschaften.

Wie hoch sind die Zinsen, falls ich meine Steuern später bezahle?

Mit Stundung und Ratenzahlung können Steuern später bezahlt werden.

Wie sind Rodungs- und Stilllegungsprämien steuerlich zu behandeln?

Steuerliche Behandlung von Rodungs- und Stilllegungsprämien bei Obst- und Weinbaubetrieben.

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2023

Regelbedarfsätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.

Wie können Konflikte in Teams gelöst werden?

Tipps für die Führungsaufgabe Konfliktmanagement.

Mehr Transparenz für die Finanz bei Inseraten auf Onlineplattformen

Viele Leute nutzen Onlineplattformen zum Verkauf von nicht mehr benötigten Gegenständen oder inserieren über diese Plattformen persönliche Dienstleistungen oder die Vermietung von Immobilien.

Im Zuge des mit 1.1.2023 in Kraft getretenen „Digitalen Plattformen-Meldepflichtgesetzes“ (DPMG) mussten sich meldepflichtige Plattformbetreiber registrieren und haben der Finanzbehörde bis Ende Jänner des Folgejahres (für 2023 somit bis Ende Jänner 2024) personenbezogene Daten und Transaktionen ihrer Anbieter zu melden. Dadurch erlangt die Finanzverwaltung Kenntnis über allfällige Umsätze der Anbieter und kann in der Folge nicht versteuerte Einkünfte leichter aufdecken. Einer Meldepflicht durch den Plattformbetreiber unterliegen nachfolgende Transaktionen:

Verkauf von körperlichen Waren

Nur der Verkauf von körperlichen Waren unterliegt der Meldepflicht. Der Verkauf von unkörperlichen Waren ist hingegen nicht von der Meldepflicht betroffen.

Vermietung und Verpachtung von Immobilien

Ebenfalls umfasst die Meldepflicht Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen wie Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder Ferienimmobilien.

Vermietung von Verkehrsmitteln

Eine Meldepflicht besteht zudem für die Vermietung jeglicher Verkehrsmittel wie Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, die der Beförderung von Personen oder Gütern dienen.

Erbringung von Dienstleistungen

Auch von der Meldepflicht umfasst sind persönlich erbrachte Dienstleistungen durch natürliche Personen, die über Plattformen angeboten und abgewickelt werden.

Ausnahmebestimmungen

Das Gesetz sieht diverse Ausnahmen für Plattformbetreiber vor, wenn beispielsweise das Geschäftsmodell der Plattform ohne meldepflichtige Anbieter konzipiert ist. Zudem müssen Kleinstanbieter (weniger als 30 Transaktionen und Umsatz < € 2.000,00) nicht gemeldet werden.

Stand: 29. Mai 2023

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