Landwirtschaftsnews

Ausgabe Frühling 2023:

Anpassung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung

Welche neuen Grenzen sieht die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung vor?

Müssen pauschalierte Land- und Forstwirte Rechnungen legen?

Welche Merkmale muss die Rechnung eines pauschalierten Land- und Forstwirtes aufweisen?

Wie ist die Be- und Verarbeitung bei Land- und Forstwirten zu handhaben?

Wie wird die land- und forstwirtschaftliche Be- und Verarbeitung im Steuer- und Gewerberecht behandelt?

Was ist bei der Rechnungskorrektur in der Umsatzsteuer zu beachten?

Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche Bestimmungen

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung

Wie geht man mit digitalen Beschwerden um?

Tipps zum besseren Umgang mit digitalen Beschwerden

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Wenn Sie in einem EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz Urlaub machen, benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese befindet sich in der Regel auf der Rückseite der e-card.

Sie erhalten Sachleistungen, soweit diese notwendig sind, von allen Ärzten und Krankenhäusern, die mit den jeweiligen länderspezifischen Sozialversicherungsträgern unter Vertrag stehen. Müssen die Kosten dennoch vor Ort bezahlt werden, kann die Rechnung nach Rückkehr aus dem Urlaub beim österreichischen Krankenversicherungsträger zur Kostenerstattung eingereicht werden (siehe unten). Die EKVK gilt auch unter bestimmten Voraussetzungen in Nordmazedonien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro.

Wenn Sie Urlaub in der Türkei machen, benötigen Sie einen Urlaubskrankenschein. Wenn Sie im Urlaub in anderen Staaten (Nicht-Vertragsstaaten) eine ärztliche Behandlung brauchen, ist dies jedenfalls vorab selbst zu bezahlen.

Die Kostenerstattung von Rechnungen, die Sie selbst bezahlt haben und dann bei der Krankenkasse eingereicht haben, richtet sich aber nach den jeweils gültigen österreichischen Tarifsätzen.

Für die Differenz bei einer Kostenerstattung und auch für etwaige Selbstbehalte empfiehlt es sich, eine private Versicherung abzuschließen. Dies gilt insbesondere bei Reisen in Nicht-Vertragsstaaten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.gesundheitskasse.at oder www.svs.at.

Stand: 23. Februar 2023

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