Anpassung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung
Welche neuen Grenzen sieht die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung vor?
Welche neuen Grenzen sieht die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung vor?
Welche Merkmale muss die Rechnung eines pauschalierten Land- und Forstwirtes aufweisen?
Wie wird die land- und forstwirtschaftliche Be- und Verarbeitung im Steuer- und Gewerberecht behandelt?
Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?
Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche Bestimmungen
Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung
Tipps zum besseren Umgang mit digitalen Beschwerden
Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.
Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:
Alter | Beihilfe pro Monat |
ab Geburt | € 120,60 |
ab 3 Jahren | € 129,00 |
ab 10 Jahren | € 149,70 |
ab 19 Jahren | € 174,70 |
Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe
Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.
Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.
Stand: 23. Februar 2023