Landwirtschaftsnews

Ausgabe Frühling 2023:

Anpassung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung

Welche neuen Grenzen sieht die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung vor?

Müssen pauschalierte Land- und Forstwirte Rechnungen legen?

Welche Merkmale muss die Rechnung eines pauschalierten Land- und Forstwirtes aufweisen?

Wie ist die Be- und Verarbeitung bei Land- und Forstwirten zu handhaben?

Wie wird die land- und forstwirtschaftliche Be- und Verarbeitung im Steuer- und Gewerberecht behandelt?

Was ist bei der Rechnungskorrektur in der Umsatzsteuer zu beachten?

Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?

Wie bin ich im Urlaub krankenversichert?

Je nach Reiseziel gelten unterschiedliche Bestimmungen

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung

Wie geht man mit digitalen Beschwerden um?

Tipps zum besseren Umgang mit digitalen Beschwerden

Wie wurde die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag erhöht?

Aufgrund des Teuerungsentlastungspakets III wird die Familienbeihilfe ab 2023 jährlich inflationsbedingt angepasst.

Für 2023 gelten monatlich folgende Werte:

Alter Beihilfe pro Monat
ab Geburt € 120,60
ab 3 Jahren € 129,00
ab 10 Jahren € 149,70
ab 19 Jahren € 174,70

Der Gesamtbetrag an Familienbeihilfe wird bei mehreren Kindern durch die Geschwisterstaffel erhöht. Diese Erhöhung beträgt ab 2023 monatlich für jedes Kind, wenn die Familienbeihilfe

Für ein erheblich behindertes Kind gibt es einen Zuschlag von € 164,90.

Das sogenannte Schulstartgeld im Herbst 2023 beträgt € 105,80 für 6- bis 15-Jährige. Der Kinderabsetzbetrag, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, beträgt ab 2023 € 61,80 pro Monat und Kind.

Stand: 23. Februar 2023

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