Landwirtschaftsnews

Ausgabe Herbst 2023:

Wie sind Pachtentgelte im Rahmen der landwirtschaftlichen Pauschalierung zu berücksichtigen?

Ansatz von Pachtentgelten im Rahmen der landwirtschaftlichen Voll- und Teilpauschalierung.

Immobilienertragsteuer: Was hat sich bei gemischten Schenkungen geändert?

Bei welcher Höhe der Gegenleistung liegt bei einer gemischten Schenkung noch Unentgeltlichkeit vor?

Welche neuen Mindestlöhne gelten für Landarbeiter ab September 2023 in Oberösterreich?

Neuer Kollektivvertragsabschluss für Landarbeiter sieht erhöhte Löhne ab September 2023 vor.

Wie ist der Pachtzins bei land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungen zu bemessen?

Was muss bei der Verpachtung von landwirtschaftlichem Vermögen beachtet werden?

Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können?

Wie hoch ist der Klimabonus 2023?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.

Ab wann fallen Anspruchszinsen an?

Höherer Zinssatz als im Vorjahr ist zu beachten.

Wie können Sie Kundenstimmen für Ihr Marketing nutzen?

Kundenstimmen stärken Glaubwürdigkeit und vermitteln Sicherheit.

Welche neuen Mindestlöhne gelten für Landarbeiter ab September 2023 in Oberösterreich?

Analog zu vielen anderen Branchen sieht auch der neuverhandelte Kollektivvertrag für Landarbeiter in bäuerlichen Betrieben erhöhte Bruttolöhne für das Bundesland Oberösterreich vor, welche ab September 2023 schlagend werden.

Für Landarbeiter mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Wochenstunden gelten ab 1.9.2023 nachfolgende Löhne:

Kategorie Bruttolohn
Wirtschafter, Betriebsführer und Meister € 2.470,00
alle Facharbeiter, Traktor- und Maschinenfahrer (hauptberuflich) € 2.068,00
angelernter Arbeiter Aushilfsfahrer bis 6 Monate € 1.772,00
Landarbeiter Viehwartungsarbeiter € 1.716,00
Anbau- und Erntehelfer bis maximal 9 Monate, ab 1.1.2024 € 1.712,00

Für die Gewährung der freien Station oder Teilen davon kann der Dienstgeber den Sachbezugswert vom Lohn abziehen. Die Sonderzahlungen sind jeweils vom laufenden Bruttolohn zu messen und der Stundenteiler beträgt 1/173 bei einer 40-Stunden-Woche.

Für Taglöhner gelten ab 1.9.2023 nachfolgende Löhne:

Taglohn in €  
ohne Verpflegung mit Verpflegung
€ 109,90 (brutto) € 95,20 (brutto)

Im Tag- und Stundenlohn der fallweise beschäftigten Taglöhner sind die Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld) bereits mit abgegolten.

Stand: 05. September 2023

Bild: Inna - stock.adobe.com