Landwirtschaftsnews

Ausgabe Herbst 2023:

Wie sind Pachtentgelte im Rahmen der landwirtschaftlichen Pauschalierung zu berücksichtigen?

Ansatz von Pachtentgelten im Rahmen der landwirtschaftlichen Voll- und Teilpauschalierung.

Immobilienertragsteuer: Was hat sich bei gemischten Schenkungen geändert?

Bei welcher Höhe der Gegenleistung liegt bei einer gemischten Schenkung noch Unentgeltlichkeit vor?

Welche neuen Mindestlöhne gelten für Landarbeiter ab September 2023 in Oberösterreich?

Neuer Kollektivvertragsabschluss für Landarbeiter sieht erhöhte Löhne ab September 2023 vor.

Wie ist der Pachtzins bei land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungen zu bemessen?

Was muss bei der Verpachtung von landwirtschaftlichem Vermögen beachtet werden?

Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

Welche Lohnunterlagen müssen Dienstgeber im Rahmen einer Lohnkontrolle vorlegen können?

Wie hoch ist der Klimabonus 2023?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.

Ab wann fallen Anspruchszinsen an?

Höherer Zinssatz als im Vorjahr ist zu beachten.

Wie können Sie Kundenstimmen für Ihr Marketing nutzen?

Kundenstimmen stärken Glaubwürdigkeit und vermitteln Sicherheit.

Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

Mitunter wird im Rahmen einer GPLB-Prüfung (Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) beanstandet, dass angeforderte Lohnunterlagen unvollständig oder nicht korrekt geführt sind. Um hier teure Strafen zu vermeiden, empfiehlt es sich, nachfolgende Unterlagen stets vollständig und korrekt zu führen:

Lohnkonto

Jeder Dienstgeber ist verpflichtet, für bei ihm beschäftigte Dienstnehmer ein Lohnkonto zu führen. Im Rahmen des Lohnkontos sind neben den persönlichen Daten des Dienstnehmers die Höhe der empfangenen Bezüge sowie die abgeführten Lohnabgaben und deren beitragsrechtliche Grundlagen anzuführen. Die Pflichtangaben des Lohnkontos sind der Lohnkontenverordnung zu entnehmen. Kann das Lohnkonto im Prüfungsfall nicht vorgelegt werden, so stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit dar, die mit Strafen bis zu € 5.000,00 geahndet wird.

Arbeitszeitaufzeichnungen

Dienstgeber sind verpflichtet, für alle vom Arbeitszeitgesetz erfassten Dienstnehmer Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Aus diesen Aufzeichnungen muss neben der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit auch die tägliche und wöchentliche Ruhezeit hervorgehen. Werden Dienstnehmer während der wöchentlichen Ruhezeit, der Ersatzruhe oder der Feiertagsruhe beschäftigt, sind Ort, Dauer und Art der Beschäftigung zu vermerken. Beginn und Ende der Ruhepausen sind ebenfalls zu erfassen. Bei Durchrechnung der Arbeitszeit (z. B. Gleitzeit) müssen auch Beginn und Dauer des Durchrechnungszeitraumes festgehalten werden. Die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitsaufzeichnungen liegt dabei stets beim Dienstgeber.

Weitere relevante Unterlagen

Neben dem Lohnkonto und den Arbeitsaufzeichnungen werden für Prüfungszwecke häufig unter anderem nachfolgende Unterlagen angefordert:

Stand: 29. August 2023

Bild: background_for_you - stock.adobe.com