Landwirtschaftsnews

Ausgabe Winter 2022:

Unterliegen Förderungen aus dem Waldfonds einer Steuerpflicht?

Wie sind Fördergelder aus dem Waldfonds steuerrechtlich zu handhaben?

Zimmervermietung vs. Urlaub am Bauernhof

Beherbergung am Bauernhof

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen

Kulturpflege im ländlichen Raum – Was muss beachtet werden?

Landwirtschaftliche Kulturpflege – bedarf es einer Gewerbeberechtigung?

Welche Auswirkung hat die Abschaffung der kalten Progression in 2023?

Abschaffung der kalten Progression und Steuersatzsenkung

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG

Wofür brauche ich eine elektronische Signatur?

Elektronische Behördenwege sparen oft Zeit.

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:

Basiszinssatz 1,38 %
Stundungszinsen 3,38 %
Aussetzungszinsen 3,38 %
Anspruchszinsen 3,38 %
Beschwerdezinsen 3,38 %
Umsatzsteuerzinsen 3,38 %

Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %. Ab 1.1.2023 gilt hier voraussichtlich ein Zinssatz von 4,63 %.

Stand: 28. November 2022

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