Landwirtschaftsnews

Ausgabe Winter 2022:

Unterliegen Förderungen aus dem Waldfonds einer Steuerpflicht?

Wie sind Fördergelder aus dem Waldfonds steuerrechtlich zu handhaben?

Zimmervermietung vs. Urlaub am Bauernhof

Beherbergung am Bauernhof

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen

Kulturpflege im ländlichen Raum – Was muss beachtet werden?

Landwirtschaftliche Kulturpflege – bedarf es einer Gewerbeberechtigung?

Welche Auswirkung hat die Abschaffung der kalten Progression in 2023?

Abschaffung der kalten Progression und Steuersatzsenkung

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG

Wofür brauche ich eine elektronische Signatur?

Elektronische Behördenwege sparen oft Zeit.

Wofür brauche ich eine elektronische Signatur?

Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziert, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlichen, unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt. Die E-Signatur ist eine Authentifizierung mittels eines kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.

Die E-Signatur ist erforderlich für:

Die E-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Eine Weiterentwicklung stellt die sogenannte ID Austria dar. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und kostenlos die Identität im Internet nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift funktioniert die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim E-Banking. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.

Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. Mehr zu den Themen Handy-Signatur und Bürgerkarte erfahren Sie unter: www.buergerkarte.at.

Stand: 28. November 2022

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