Unterliegen Förderungen aus dem Waldfonds einer Steuerpflicht?
Wie sind Fördergelder aus dem Waldfonds steuerrechtlich zu handhaben?
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Beherbergung am Bauernhof
Auch die Finanz und Sozialversicherung erhöhen die Zinsen
Landwirtschaftliche Kulturpflege – bedarf es einer Gewerbeberechtigung?
Abschaffung der kalten Progression und Steuersatzsenkung
Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG
Elektronische Behördenwege sparen oft Zeit.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziert, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlichen, unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt. Die E-Signatur ist eine Authentifizierung mittels eines kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.
Die E-Signatur ist erforderlich für:
Die E-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Eine Weiterentwicklung stellt die sogenannte ID Austria dar. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und kostenlos die Identität im Internet nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift funktioniert die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim E-Banking. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.
Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. Mehr zu den Themen Handy-Signatur und Bürgerkarte erfahren Sie unter: www.buergerkarte.at.
Stand: 28. November 2022