Landwirtschaftsnews

Ausgabe Sommer 2022:

Neue Regelungen für Abfindungsbrenner

Neuregelung der Abfindungsbrennerei durch das Alkoholsteuergesetz 2022

Sind die Einheitswerte als GrESt-Bemessungsgrundlage verfassungskonform?

Verfassungsgerichtshof teilt verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesfinanzgerichts nicht

Zukaufsgrenzen für landwirtschaftliche Betriebe

Bei Vermarktung von zugekauftem Erzeugnis sind Grenzen zu beachten

Was ändert sich aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten im Einkommensteuergesetz?

Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden

Wie wird der Familienbonus Plus ab 1.7.2022 erhöht?

Mehr Steuerersparnis durch die Steuerreform

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Achtung bei höherem Zuverdienst

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Tipps für einen gemeinsamen Weg von Unternehmen

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant:
Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht.

Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 25. Mai 2022

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