Landwirtschaftsnews

Ausgabe Sommer 2022:

Neue Regelungen für Abfindungsbrenner

Neuregelung der Abfindungsbrennerei durch das Alkoholsteuergesetz 2022

Sind die Einheitswerte als GrESt-Bemessungsgrundlage verfassungskonform?

Verfassungsgerichtshof teilt verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesfinanzgerichts nicht

Zukaufsgrenzen für landwirtschaftliche Betriebe

Bei Vermarktung von zugekauftem Erzeugnis sind Grenzen zu beachten

Was ändert sich aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten im Einkommensteuergesetz?

Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden

Wie wird der Familienbonus Plus ab 1.7.2022 erhöht?

Mehr Steuerersparnis durch die Steuerreform

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Achtung bei höherem Zuverdienst

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Tipps für einen gemeinsamen Weg von Unternehmen

Was ändert sich aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten im Einkommensteuergesetz?

Aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten wurden das Pendlerpauschale und der Pendlereuro im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 wie folgt geändert:

Zusätzlich zu den bisherigen Pauschbeträgen des Pendlerpauschales sind folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen (in Klammer der neue monatliche Gesamtbetrag):

Kleines Pendlerpauschale:

Bei einer einfachen Fahrtstrecke von

Großes Pendlerpauschale:

Bei einer einfachen Fahrtstrecke von

Beim Pendlereuro steht zusätzlich zum bisherigen Betrag von € 2,00 pro Jahr und Kilometer nun ein monatlicher Betrag von € 0,50 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu.

Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, erhöht sich die Negativsteuer (SV-Rückerstattung) im Kalenderjahr 2022 um € 60,00 und im Kalenderjahr 2023 um € 40,00.

Wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird und für Lohnzahlungszeiträume von Mai 2022 bis Juni 2023 oben genannte Beträge noch nicht berücksichtigt wurden, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31.8.2022, durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.

Stand: 25. Mai 2022

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