Landwirtschaftsnews

Ausgabe Sommer 2022:

Neue Regelungen für Abfindungsbrenner

Neuregelung der Abfindungsbrennerei durch das Alkoholsteuergesetz 2022

Sind die Einheitswerte als GrESt-Bemessungsgrundlage verfassungskonform?

Verfassungsgerichtshof teilt verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesfinanzgerichts nicht

Zukaufsgrenzen für landwirtschaftliche Betriebe

Bei Vermarktung von zugekauftem Erzeugnis sind Grenzen zu beachten

Was ändert sich aufgrund der erhöhten Treibstoffkosten im Einkommensteuergesetz?

Pendlerpauschale, Pendlereuro und Negativsteuer sollen angepasst werden

Wie wird der Familienbonus Plus ab 1.7.2022 erhöht?

Mehr Steuerersparnis durch die Steuerreform

Familienbeihilfe: Wieviel können Studierende dazuverdienen?

Achtung bei höherem Zuverdienst

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Tipps für einen gemeinsamen Weg von Unternehmen

Wie wird der Familienbonus Plus ab 1.7.2022 erhöht?

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag und vermindert direkt die zu zahlende Einkommensteuer. Mit der Steuerreform werden ab 1.7.2022 die Absetzbeträge je Kind und Monat erhöht.

 

bis 30.6.2022

ab 1.7.2022

für Kinder bis 18 Jahre

€ 125,00/Monat

€ 166,68/Monat

für volljährige Kinder

€ 41,68/Monat

€ 54,18/Monat

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienbonus ist, dass für das Kind Familienbeihilfe gewährt wird und dass es sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz aufhält. Für Kinder, die sich in Drittländern aufhalten, steht kein Familienbonus zu.

Für Kinder, die in anderen EU-/EWR-Ländern oder in der Schweiz leben, werden die Beträge per Verordnung des BMF auf Basis der vom Statistischen Amt der Europäischen Union veröffentlichten vergleichenden Preisniveaus indexiert. Die Höhe wird alle zwei Jahre neu angepasst.

Der Familienbonus Plus kann entweder während des Jahres in der laufenden Lohnverrechnung (Formular E 30) oder in der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung berücksichtigt werden.

Stand: 25. Mai 2022

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